WIR MACHEN DICH UND DEINEN BISS STARK!

WIE KANN ZAHN- UND KIEFERFEHLSTELLUNGEN VORGEBEUGT WERDEN?

Eine Vorbeugung gegen erblich bedingte Fehlstellungen ist nicht möglich. Wenn Sie von einer Zahn- oder Kieferfehlstellung betroffen waren, sollten Sie daher Ihr Kind frühzeitig, etwa im Alter von vier Jahren, von Ihrem Hauszahnarzt oder uns untersuchen lassen.

Umweltbedingte Störungen des Wachstums von Kiefer und Zähnen hingegen können Sie weitgehend vermeiden:

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Unsere Praxis bleibt in der Kalenderwoche 17, vom 22. April bis zum 25. April 2025, geschlossen.