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DAS KIG-SYSTEM

Das kieferorthopädische Indikationsgruppen-System (KIG) wurde 2002 eingeführt. Es dient zur Einordnung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung bei Kindern und Jugendlichen, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Die Krankenkassen übernehmen dabei nur Behandlungen ab einem Schweregrad von KIG 3 oder darüber.

In vielen Fällen ist bei einer Einstufung nach KIG 2 eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch ratsam. Denn viele Fehlstellungen verschlechtern sich im Verlauf des weiteren Wachstums. Dazu werden Sie in unserer Praxis auf Wunsch beraten.

Zahnzusatzversicherungen beinhalten oft auch kieferorthopädische Therapien.

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In der Zeit vom 22.12.2025 – 02.01.2026 bleibt die Praxis geschlossen.

Notfallsprechstunde am 23.12.2025 in der Zeit von 09.00 – 11.00 Uhr
(wir sind telefonisch und per eMail nicht erreichbar, einfach vorbeikommen)